Responsive image

on air: 

Dominik Tegeler
---
---
Landgericht Freiburg

Das Gerichtsverfahren gegen Bernhard H.

Am 8. Mai 2019 beginnt vor dem Landgericht Freiburg der Prozess gegen Bernhard H.
Radio Lippe begleitet den Prozess mit einem Korrespondenten vor Ort.


Sechs Jahre Haft für Bernhard H.

Am 9. Juli hat das Landgericht Freiburg den Blomberger Bernhard H. zu einer Gefängnisstrafe von sechs Jahren verurteilt - ohne Bewährung. Eine anschließende Sicherungsverwahrung ordnete das Gericht nicht an. >>Hier könnt ihr noch mal alle Details zum Urteil nachlesen und nachhören.


Die Anklage

Der Prozess läuft vor dem Landgericht Freiburg

Bernhard H. ist angeklagt wegen:

  1. Entziehung Minderjähriger
  2. schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern bzw. Schutzbefohlenen
  3. sexuellen Missbrauchs von Kindern bzw. Schutzbefohlenen

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 58-jährigen Blomberger schwere Entziehung einer Minderjährigen, sexuellen Missbrauch und schweren sexuellen Missbrauch von Kindern bzw. Schutzbefohlenen vor. Die Anklage listet 108 Missbrauchstaten auf. Was der Mann konkret mit Maria gemacht haben soll, sagen die Ankläger aus Opferschutzgründen nicht. Sie gehen aber davon aus, dass der Mann ab 2013 regelmäßig Sex mit der damals 12-Jährigen hatte. Er war zu diesem Zeitpunkt über 50. Nach den bisherigen Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft gab es wohl ab Marias 15. Lebensjahr keine sexuellen Kontakte mehr mit dem Mädchen.


Der Prozess

Maria und ihre Mutter sind Nebenklägerinnen. Anwälte vertreten sie vor Gericht. Außerdem werden 15 weitere Zeugen aussagen, darunter Polizeibeamte und Jugendamtsmitarbeiter. Der Strafprozess beginnt am 8. Mai um 9 Uhr. Es sind acht Verhandlungstage (13., 17., 23.5. sowie 13., 24., 25. und 27.6.) angesetzt.

Ein psychiatrischer Sachverständiger soll im Auftrag des Gerichts prüfen, ob für den Angeklagten aus medizinisch-psychiatrischer Sicht Sicherungsverwahrung möglich ist. Ein Urteil könnte Ende Juni fallen.


Chronik des Prozesses im Fall Maria

 

Der Auftakt

Bernhard H. soll das Mädchen regelrecht kontrolliert und ihm Kontakte zu anderen verboten haben, sagte die Staatsanwältin zum Prozessauftakt. In den mehr als fünf Jahren, in denen Maria und Bernhard H. untergetaucht waren, habe die heute 19-Jährige kein Handy nutzen oder ins Internet gehen dürfen. Der Blomberger räumte ein, dass er mit Maria untertauchte.

Zu den Vorwürfen – unter anderem sexueller Missbrauch in mehr als 100 Fällen – wird Bernhard H. unter Ausschluss der Öffentlichkeit aussagen. Das Gericht will die Persönlichkeitsrechte des Mannes schützen. Ihm drohen zehn Jahre Haft. Auch eine anschließende Sicherungsverwahrung wird geprüft.

Unser Korrespondent Ralf Deckert fasst im Gespräch mit Moderator Mario Lüke zusammen, wie der Prozessauftakt gelaufen ist und welche neuen Details dabei öffentlich geworden sind:


Maria sagt hinter verschlossenen Türen aus

Der zweite Prozesstag

An Tag 2 des Prozesses sagt Maria unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus, macht dies aber laut Staatsanwaltschaft "konzentriert und umfassend". Nicht mal Marias Mutter ist dabei, als die junge Frau angehört und befragt wird. Marias Anwältin zufolge leidet die heute 19-Jährige noch immer unter den Taten.


Der dritte Prozesstag

An Tag 3 des Prozesses sagt Marias Mutter aus. Sie erzählt dem Gericht, wie es ihrer Tochter heute geht. Demnach ist Maria auf Hilfe und Medikamente angewiesen. Laut Staatsanwaltschaft ernährten sich die heute 19-Jährige und der Blomberger fast ausschließlich von Brot und Wasser. Außerdem soll der Mann Maria ihre Medikamente nicht gegeben haben, die sie wegen ihrer Schilddrüsenerkrankung benötigt.

Eine Freundin von Maria liefert dem Gericht außerdem eine Erklärung, warum Maria von zu Hause weg wollte. Demnach habe sich Maria dort nicht mehr wohlgefühlt. In dem Blomberger soll sie einen Vaterersatz gesehen haben. Marias Mutter ist alleinerziehend.

Ausgesagt haben auch die Ex-Frau des Blombergers und der Stiefsohn. Es steht ein weiterer Missbrauchsverdacht im Raum.

Dazu hat unser Korrespondent Ralf Deckert mit Moderator Berry Vitusek gesprochen:


Der vierte Prozesstag

Das Landgericht Freiburg hat im Prozess um die jahrelang verschwundene Maria weitere Zeugen gehört. Es ging vor allem um die  familiären Hintergründe des Mädchens und laut Zeugen gab es dort wohl früher einigen Ärger. Ausgesagt hat auch ein Mitarbeiter des Jugendamts. Unser Korrespondent Ralf Deckert fasst den vierten Verhandlungstag zusammen:

 

 


Der fünfte Prozesstag

Am fünften Verhandlungstag haben mehrere Polizeibeamte ausgesagt. Und heraus kam, dass der Fall der verschwundenen Maria aus Freiburg offenbar viel früher hättte aufgeklärt werden können. Die damals Minderjährige war zusammen mit ihrem Blomberger Begleiter während ihrer Fahrt durch Europa mehrfach von der Polizei angehalten worden. Wie Ralf Deckert für uns vom Prozess berichtet, ist das ungleiche Paar schon in der Nacht des Verschwindens in Deutschland kontrolliert worden, da war der internationale Haftbefehl allerdings noch nicht draußen. In Polen kam der Blomberger bei einer Kontrolle trotz gestohlener Kennzeichen davon.

Unser Korrespondent Ralf Deckert berichtet aus dem Landgericht Freiburg:

 


Der sechste Prozesstag

Am sechsten Prozesstag sollte eigentlich die Stieftochter des angeklagten Blombergers aussagen. Sie hatte dem Mann zuletzt vorgeworfen, auch sie im Kindesalter missbraucht zu haben. Vor einer Aussage vor Gericht war die mittlerweile Erwachsene zuletzt zusammengebrochen. Deshalb sollte sie am sechsten Prozesstag per Video-Chat von Bielefeld aus aussagen. Wegen Panik-Attacken in der Nacht wurde aber auch daraus nichts.

Es ist fraglich, ob die Frau überhaupt noch als Zeugin aussagen kann. Außerdem hat das Gericht ein psychiatrisches Gutachten zum Angeklagten gehört. Das passierte unter Ausschluss der Öffentlichkeit. In dem Gutachten ging es nämlich auch um das Sexualleben von Bernhard H.

Während des sechsten Prozesstages verdichteten sich Hinweise, dass der Mann vermutlich pädophil ist. Maria sagte selbst, dass er ihr gegenüber nie gewalttätig war, aber er habe ihre Hand geführt. "Ich war nicht die Eine, sondern er hat mich lediglich aufgrund meines Alters begehrt."

Radio Lippe-Korrespondent Ralf Deckert berichtet bei den Vier von hier vom sechsten Prozesstag:


Der siebte Prozesstag

Der Prozess zum Fall Maria steuert auf sein Ende zu. Am Freitag (28. Juni) hat sich das Landgericht Freiburg mit Kinderpornos befasst, die bei Bernhard H. gefunden wurden. Die Beweisaufnahme ist zu Ende. Danach sind im nicht-öffentlichen Teil die Plädoyers gehalten worden.

Die Staatsanwaltschaft ist sich sicher, dass sich der Blomberger der schweren Kindesentziehung schuldig gemacht hat, indem er jahrelang mit der fast 40 Jahre jüngeren Maria abgetaucht war. Außerdem soll er sie mehr als 100 Mal sexuell missbraucht haben - deshalb fordern die Ankläger eine Haftstrafe von sieben Jahren und drei Monaten mit anschließender Sicherungsverwahrung.

Sicherungsverwahrung würde bedeuten, dass Bernhard H. zum Schutz der Allgemeinheit auch nach Absitzen seiner Haftstrafe hinter Gittern bleibt.

Das Urteil soll am 9. Juli fallen

Unser Korrespondent Ralf Deckert fasst den sechsten Prozesstag bei Christopher Deppe zusammen:

 


Staatsanwältin Nikola Novak forderte die anschließende Sicherungsverwahrung

Der achte Prozesstag

Im Fall Maria ist heute (9. Juli) das Urteil gefallen. Bernhard H. muss für sechs Jahre ins Gefängnis - ohne Bewährung. Und zwar wegen schwerer Entziehung Minderjähriger und sexuellen Missbrauchs in mehr als 100 Fällen. Der Forderung der Staatsanwaltschaft nach einer anschließenden Sicherungsverwahrung ist das Gericht nicht nachgekommen.

Auch wenn das damals 13-jährige Mädchen freiwillige mit dem Mann mitgegangen sei, stelle dies eine Straftat klar, stellte das Gericht in der Urteilsbegründung klar. Marias Eltern wussten den Angaben zufolge nichts von dem Plan, ins Ausland zu reisen

Bernhard H. muss der Mutter von Maria darüber hinaus ein Schmerzensgeld in unbekannter Höhe zahlen. Die Frau habe unter dem jahrelangen Verschwinden ihrer Tochter stark gelitten und befinde sich noch immer in psychologischer Behandlung.

.