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Aaron Knipper
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Nachrichten aus dem Kreis Lippe

Berlin | Entscheidung über Einbürgerungsantrag dauert manchmal Jahre

Die Koalition will die Einbürgerung nach drei Jahren für besonders gut Integrierte wieder abschaffen.

Sebastian Gollnow/dpa | In Berlin gibt es seit Anfang 2024 eine zentrale Einbürgerungsstelle im Landesamt für Einwanderung. (Archivfoto)

Sebastian Gollnow/dpa | In Berlin gibt es seit Anfang 2024 eine zentrale Einbürgerungsstelle im Landesamt für Einwanderung. (Archivfoto)

Sebastian Gollnow/dpa | In Berlin gab es deutlich mehr Einbürgerungen nach drei Jahren aufgrund besonderer Integrationsleistungen als etwa in Bayern oder Hamburg. (Archivfoto)

Sebastian Gollnow/dpa | In Berlin gab es deutlich mehr Einbürgerungen nach drei Jahren aufgrund besonderer Integrationsleistungen als etwa in Bayern oder Hamburg. (Archivfoto)

Michael Kappeler/dpa | In ihrem Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und SPD darauf geeinigt, die Einbürgerung für besonders gut integrierte Menschen nach drei Jahren wieder abzuschaffen. (Archivfoto)

Michael Kappeler/dpa | In ihrem Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und SPD darauf geeinigt, die Einbürgerung für besonders gut integrierte Menschen nach drei Jahren wieder abzuschaffen. (Archivfoto)

Staatsangehörigkeitsrecht

Berlin (dpa) - Die von der Ampel-Koalition für besonders gut integrierte Ausländer geschaffene Möglichkeit einer Einbürgerung nach drei Jahren hat bislang nur einigen Hundert Menschen schneller zum deutschen Pass verholfen. Das zeigen die Ergebnisse einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur in Ländern und Kommunen.

Demnach wurde von der neuen Regelung, die schon bald wieder abgeschafft werden soll, lediglich in Berlin in größerem Umfang Gebrauch gemacht. Unter den 29.853 Menschen, die zwischen Juli 2024 und Ende April in der Hauptstadt eingebürgert wurden, erhielten nach Auskunft des Innensenats 500 Menschen mit guten Deutschkenntnissen und besonderen schulischen, beruflichen oder ehrenamtlichen Leistungen die deutsche Staatsbürgerschaft nach drei Jahren regulären Aufenthalts in Deutschland. 

Kürzere Fristen gelten seit knapp einem Jahr

Die neue Regelung war Teil einer Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, die am 27. Juni 2024 in Kraft trat. Seither darf, wer Deutscher wird, grundsätzlich die bisherige Staatsangehörigkeit behalten. Zudem reichen als Voraussetzung nun fünf statt bisher acht Jahre Aufenthalt in Deutschland. An diesen Änderungen hält die neue Bundesregierung fest. 

Nur die Möglichkeit, die Frist bei guten schulischen oder beruflichen Leistungen auf drei Jahre zu verkürzen, wollen Union und SPD streichen. Die erste Beratung dazu im Bundestag ist für den 26. Juni geplant. CDU und CSU hatten die von SPD, Grünen und FDP damals eingeführte verkürzte Wartefrist von Anfang an abgelehnt. Ihr Hauptargument: Eine nachhaltige Integration in die deutschen Lebensverhältnisse benötige mehr Zeit.

Nur eine Schnell-Einbürgerung in Brandenburg

In Hamburg wurden nach Auskunft der Behörden seit Einführung der Drei-Jahres-Regelung fünf Menschen auf dieser Basis eingebürgert. In Baden-Württemberg gab es laut Landesregierung im vergangenen Jahr insgesamt 2.530 Einbürgerungen mit einer Aufenthaltsdauer von unter acht Jahren. Lediglich in 16 Fällen wurde im Südwesten die Einbürgerung nach drei oder vier Jahren vorgenommen. Von «wenigen Fällen» ist in Nordrhein-Westfalen die Rede. Eine einzige «Turbo-Einbürgerung» gab es in Brandenburg. Unter den 54.732 Ausländern, die in Bayern zwischen dem 27. Juni 2024 und Ende April Deutsche wurden, gab es laut Innenministerium 78 Menschen, bei denen die Sonderregelung Anwendung fand. Nur vier Einwanderer haben bislang in Hessen eine Einbürgerung schon nach drei Jahren durchlaufen.

Keine «Turbo-Einbürgerung» in Thüringen 2024

Die nach dem neuen Staatsangehörigkeitsgesetz verkürzte Aufenthaltsdauer kam nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Erfurt in Thüringen 2024 noch nicht zum Tragen. In Sachsen fand die Neuregelung «nur in Einzelfällen» Anwendung, hieß es aus dem Innenministerium in Dresden. 

In Magdeburg stellten laut Stadtverwaltung bislang nur wenige Menschen einen Antrag auf Einbürgerung, die sich seit weniger als fünf Jahre in Deutschland aufhalten. 

Hohe sprachliche Anforderung

Eine der Voraussetzungen, die dafür zu erfüllen sind, ist das Sprachniveau C1. Wer das erreicht, kann komplexe Texte verstehen und sprachlich anspruchsvolle Diskussionen führen. Für eine Einbürgerung nach mindestens fünf Jahren reicht das Niveau B1. Es ermöglicht Gespräche über vertraute Themen wie Arbeit, Schule oder Freizeit und selbstständige Sprachverwendung im Alltag. Ausnahmen wurden 2024 für ehemalige «Gastarbeiter» sowie Vertragsarbeiter der DDR eingeführt, für die es damals kaum Integrationsangebote gab.

Rekordzahl an Einbürgerungen

Im Jahr 2024 wurden in Deutschland rund 292.000 Menschen eingebürgert ? ein Rekord seit Beginn der Statistik im Jahr 2000. Das entspricht einem Anstieg von 46 Prozent gegenüber dem Vorjahr. 28 Prozent der Eingebürgerten stammten im vergangenen Jahr aus Syrien, gefolgt von Menschen aus der Türkei. 

Wartezeiten teils von mehreren Jahren

Die gestiegene Zahl von Einbürgerungsanträgen hat vielerorts zu langen Wartezeiten geführt. So wartet, wer die deutsche Staatsbürgerschaft anstrebt, in Baden-Württemberg im Schnitt 18 Monate. In Hamburg liegt die Verfahrensdauer bei 13 Monaten. Rund 24.200 Menschen warteten in Rheinland-Pfalz im März auf eine Entscheidung über ihren Antrag auf Einbürgerung. Dem Innenministerium zufolge wurde 2024 bei der Bearbeitungsdauer für Einbürgerungen in Hessen von durchschnittlich zwei Jahren ausgegangen. 

Laut einer Umfrage des Mediendienstes Integration stieg die Zahl der noch offenen Anträge in München und Heidelberg im Vergleich zum Vorjahr um jeweils rund 85 Prozent. In Mannheim war die Zahl der Anträge, über die noch entschieden werden muss, den Angaben zufolge sogar 2,5 Mal so hoch wie ein Jahr zuvor. In München gab es demnach rund 33.000 offene Anträge. 

Identitätsklärung kann aufwendig sein

Ein Sprecher der Stadt Magdeburg sagte der dpa: «Ein Einbürgerungsverfahren ist vor allem auch abhängig von den zu beschaffenden Unterlagen zur Identitätsklärung und kann zwischen drei Monaten und fünf Jahren dauern.» Dabei sei zu berücksichtigen, dass nicht alle Anträge positiv beschieden würden, «sondern die Anzahl abzulehnender Anträge steigt».

© dpa-infocom, dpa:250613-930-663084/1

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