Ein Detmolder muss die Kosten für die Vermessung seines Grundstücks bezahlen. Der Grundbesitzer hatte dagegen vor dem Mindener Verwaltungsgericht geklagt und verloren. Der Mann hatte ein 11 Quadratmeter großes Grundstück von seinem Nachbarn gekauft. Für die Vermessung hatte der Kreis Lippe nach geltendem Recht 2.500 Euro gefordert. Das hatte der Mann am Mindener Verwaltungsgericht beklagt. Das Gericht gab dem Kreis Recht. Die Begründung: Der Verwaltungsaufwand für größere Flächen sei bei der Vermessung nur unbedeutend höher als bei kleineren Grundstücken.