In den lippischen Finanzämtern ist die Bearbeitung der Einkommenssteuererklärungen für 2023 gestartet. Die Lipper können dabei von einigen steuerlichen Änderungen profitieren. Zum Beispiel von der Erhöhung des Grundfreibetrags oder beim Kinderfreibetrag. Die Finanzämter raten, die Steuererklärung digital einzureichen. Beispielsweise mit dem kostenfreien Programm ELSTER.
Der Grundfreibetrag steigt um 561 Euro auf 10.908 Euro pro Person. Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei.
Der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes steigt auf insgesamt 4.476 Euro für jedes Elternteil, also auf 8.952 Euro bei einer Zusammenveranlagung. Wichtig: Um diese steuerlichen Begünstigungen zu erhalten, ist die persönliche Identifikationsnummer des Kindes erstmalig zwingend auf der Anlage Kind anzugeben.
Alleinerziehenden wird zusätzlich zum Kindergeld und Kinderfreibetrag ein Entlastungsbetrag gewährt.
Auch der Ausbildungsfreibetrag wird künftig von 924 Euro auf 1.200 Euro pro Jahr angehoben. Dieser kann geltend gemacht werden, wenn der Nachwuchs zwischen 18 und 25 Jahren alt ist, sich noch in der Schul- oder Berufsausbildung befindet und nicht mehr zu Hause wohnt.
Mit dem Sparer-Pauschbetrag werden Werbungskosten, das heißt Ausgaben im Zusammenhang mit Erträgen aus Kapitalvermögen, wie beispielsweise Zinsen oder Dividenden, pauschal abgegolten. Der Sparer-Pauschbetrag beträgt nunmehr 1.000 Euro. Bei zusammen veranlagten Paaren wird ein gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag von 2.000 Euro gewährt.