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Sven Sandbothe
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Nachrichten aus dem Kreis Lippe

Gelsenkirchen | Leih-E-Tretroller aus Gelsenkirchen verbannt

Zwei Verleiher der umstrittenen Elektro-Tretroller wollten Auflagen nicht erfüllen.

E-Tretroller stehen am Straßenrand.

E-Tretroller stehen am Straßenrand.

Nach Urteil

Gelsenkirchen (dpa) - Die vielerorts umstrittenen E-Tretroller zum Ausleihen müssen in Gelsenkirchen schon bis zu diesem Wochenende aus der Stadt verschwinden. In einem Streit zwischen der Ruhrgebietsstadt und den beiden Verleihern Bolt und Tier entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, die zwei Unternehmen müssten die städtische Verfügung befolgen, «die E-Scooter bis zum 20. April 2024 aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen». 

Die Stadt hatte von den Verleihfirmen zuvor verlangt, dass sie die Identität ihrer Nutzer feststellen müssen. «Die E-Roller werden leider hauptsächlich missbräuchlich genutzt, auch in Fußgängerzonen, auf Gehwegen und es hat viele schwere Unfälle gegeben», sagte Stadt-Sprecher Martin Schulmann der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag. Die Nutzer seien aber bislang nicht zu ermitteln. Zuvor hatten der WDR und weitere Medien berichtet.

Verantwortliche oft nicht zu identifizieren

Bisher reicht die Angabe des Namens, um sich bei den beiden Verleihern einen E-Tretroller auszuleihen. Damit könnten aber auch Fantasienamen in der Verleih-App hinterlegt werden, die tatsächlichen Kundinnen und Kunden seien nicht zu identifizieren, schilderte Schulmann. Daher habe die Stadt verlangt, dass Nutzer sich bei ihrer Anmeldung einmalig etwa mittels Personalausweis oder Führerschein bei den Verleihfirmen registrieren, damit man sie im Bedarfsfall ermitteln könne. Bolt und Tier wandten sich gegen die entsprechende Ordnungsverfügung, scheiterten nun aber in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren vor dem Verwaltungsgericht (VG). 

Leih-E-Scooter gelten vielerorts als Risiko

E-Tretroller gelten in vielen Städten Deutschlands als großes Ärgernis und Sicherheitsrisiko, weil sie - achtlos abgestellt oder auf den Boden geworfen - zum Hindernis werden und durch mitunter rücksichtslose Nutzung Unfälle verursacht werden. 

In Gelsenkirchen kam es Schulmann zufolge schon zu gravierenden Unfällen. So sei ein zweijähriges Mädchen umgefahren worden und habe schwere Kopfverletzungen erlitten, die E-Scooter-Fahrerin habe sich aus dem Staub gemacht. Ein E-Biker habe sich tödlich verletzt, als er in der Dunkelheit gegen einen E-Scooter gefahren sei, der mitten auf dem Weg gelegen habe. Auch aus anderen Städten werden immer wieder Unfälle gemeldet. Man habe schon viele Nachfragen aus anderen Kommunen erhalten, berichtete Martin Schulmann.    

Was sagt das Verwaltungsgericht?

Laut VG «ist nicht erkennbar, dass die Entscheidung der Stadt, die Erteilung der Erlaubnisse von einer Identitätsprüfung der Nutzer abhängig zu machen, offensichtlich ermessensfehlerhaft ist.» Das öffentliche Interesse an einer «sofortigen Erfüllung dieser aller Voraussicht nach rechtmäßig ausgesprochenen Verpflichtung» seitens der Stadt überwiege. 

Weiter hieß es: «Das der Sache nach auf den vorläufigen Weiterbetrieb des E-Scooter-Verleihs gerichtete Begehren der Unternehmen auf Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen blieb ohne Erfolg.» Gegen die Entscheidung vom vergangenen Montag könne Beschwerde erhoben werden, über die das Oberverwaltungsgericht für NRW entscheide.

Insgesamt 350 E-Tretroller

Schulmann sagte, er habe aktuell - also schon vor der Frist am Samstag - keinen einzigen Leih-E-Scooter mehr in der Stadt gesehen. Es gehe um insgesamt 350 E-Tretroller. In der Stadt seien außer den beiden Verleihern keine weiteren Anbieter tätig. Es gebe bereits viele Kommunen, die wissen wollten, «wie wir das denn genau gemacht haben». 

Die Stadt Gelsenkirchen sei die erste deutsche Großstadt, die die E-Scooter auf diesem Wege aus der Stadt entferne. «Wir sind Vorreiter.» Bei einer angemessen und sicheren Nutzung gemäß der Verkehrsregeln könnten E-Scooter durchaus sinnvoll und eine umweltfreundliche Alternative sein, ergänzte der Stadt-Sprecher. 

Die Plattform Shared Mobility (PSM), der nach eigenen Angaben «als Verband führender Anbieter geteilter Mobilität» deren Interessen in Politik und Öffentlichkeit vertritt, äußerte sich auf dpa-Anfrage zunächst nicht. Laut PSM-Website gehört Bolt zu den Mitgliedern. 

© dpa-infocom, dpa:240418-99-722330/2

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