Fahrradfahren gehört nicht zu den Grundbedürfnissen eines Kindes. So hat das Detmolder Sozialgericht geurteilt und damit gegen eine Familie aus Bünde entschieden. Sie wollte die Kosten für ein spezielles Fahrrad für ihr schwerstbehindertes Kind von der Krankenkasse ersetzt bekommen. Es ging um 7.000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.