Nach der Anklageerhebung gegen den mutmaßlichen Axtmörder von Kalletal will die Staatsanwaltschaft bis zum Prozess keine Details zur Vorstrafe des Mannes nennen.
Das soll eine öffentliche Vorverurteilung verhindern, sagte Oberstaatsanwalt Christopher Imig auf Radio Lippe-Anfrage.
Wegen Tötungsdelikt vorbestraft
Bereits bei der Anklageerhebung hatte die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass der Mann wegen eines Tötungsdelikts vorbestraft ist. Mittlerweile liegt die Übersetzung des Urteils vor. Imig sagte dazu nur, dass der Mann im Februar 2013 in der Ukraine wegen vorsätzlichen Totschlags zu neun Jahren Haft verurteilt wurde, die er offensichtlich nicht voll absitzen musste. (Die Tat passierte im Oktober 2012) Genaueres dazu werde in der Hauptverhandlung erörtert.
Der 36-Jährige wird sich wahrscheinlich bald in Detmold wegen Mordes verantworten müssen, weil er im Juni den neuen Partner seiner Ex-Freundin im Schlaf mit einer Axt erschlagen und die Frau vergewaltigt haben soll.