Ein Bad Salzufler ist mit einer Klage gegen seine Hausärztin gescheitert. Er hatte wegen eines angeblichen Behandlungsfehlers 10.000 Euro Schmerzensgeld verlangt.
Der Mann war aufs Knie gestürzt. Die Ärztin hatte danach das Gelenk mit einer Kanüle punktiert und Medikamente hineingespritzt. Später stellte ein Orthopäde eine Infektion des Gelenks fest. Mehrere Operationen waren die Folge. Der Salzufler klagte. Er warf der Ärztin mangelnde Hygiene und unzulängliche Aufklärung vor. Das Oberlandesgericht beauftragte einen Gutachter. Er stellte fest, dass der Ärztin weder Behandlungsfehler noch Hygienemängel nachzuweisen sind. Auch der Sturz hätte die Infektion auslösen können, heißt es.