Der Unfall des Ex-Arminenprofis Roland Kopp geht auf das Konto der Bahn. Kopp war mit seinem Wagen vor zwei Jahren auf dem kaputten Bahnübergang Detmold-Heidenoldendorf mit einem Zug zusammengestoßen.
Damals hatte ein Streckenposten vergessen, den Bahnübergang wegen eines herannahenden Zuges von Hand zu sichern. Der Mann wurde verurteilt. Jetzt hat das Landgericht Detmold laut Sprecherin festgestellt, dass die DB Netz, die Westfalenbahn und der Streckenposten vollständig für den Schaden an Kopps Auto aufkommen müssen. Das Fahrzeug hatte ihm ein Autohändler zur Verfügung gestellt. Dieser war Kläger in dem Verfahren. Aus Sicht der Bahn hätte Kopp trotz geöffneter Schranke anhalten müssen. Der Ex-Profi selbst verlangt noch Schmerzensgeld. Die Entscheidung darüber steht noch aus.