Ein verurteilter Sexualstraftäter aus Lügde soll trotz Verbots nach einer Strafe wieder Kontakt zu einem Kind gesucht haben. Er muss sich deshalb heute wegen Verstoßes gegen Weisungen während der sogenannten Führungsaufsicht verantworten. Außerdem wirft ihm die Anklage Kinderpornobesitz vor.
Nach Gerichtsangaben hatte der 41-Jährige nach einer Verurteilung 2017 wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern mehrere Jahre im Gefängnis gesessen. Nach Absitzen der Strafe kam er unter Führungsaufsicht. Das bedeutet eine regelmäßige Kontrolle durch das Gericht im Anschluss an eine Strafe. Der Mann bekam auch die Auflage, dass er keine Kontakte mehr zu Kindern haben durfte.
Laut Anklage soll er aber trotzdem eine Beziehung zu einer Frau und deren Kind aufgebaut haben. Nach Angaben des Gerichts kam das im Rahmen der Führungsaufsicht heraus. Bei einer folgenden Durchsuchung fanden die Ermittler unter anderem auf einem Handy des Mannes Kinderpornodateien.