Im Fall des ehemaligen SS-Mannes aus Lage hat der Verteidiger beantragt, die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen. Der Anwalt gibt an, dass sein hochbetagter Mandant verhandlungsunfähig ist und es gibt demnach auch Zweifel an der Verantwortlichkeit des Lagensers. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn angeklagt, wie er sich im KZ Auschwitz der Beihilfe zum Mord in 170.000 Fällen schuldig gemacht haben soll. Das Landgericht Detmold muss nun die Stellungnahme der Verteidigung prüfen und über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.