Im Mordprozess um das Horrorhaus von Höxter-Bosseborn bewertet die Staatsanwaltschaft einen der Fälle neu. Das könnte für die beiden Angeklagten eine mildere Strafe bedeuten. Im Fall des zweiten Opfers, Susanne F., sei ein Mord durch Unterlassen nicht mehr nachzuweisen. Ein Gutachter hatte zuvor die Obduktionsergebnisse in dem Fall vorgestellt und kam zu dem Schluss, dass die Frau an einem Schädelhirntrauma starb. Das habe sie sich durch einen Sturz zugezogen. Für einen Laien sei nicht erkennbar gewesen, dass sie sofort in ein Krankenhaus gemusst hätte, sagte der Gutachter heute Morgen vorm Paderborner Landgericht.