Nach dem Urteil im Fall des zu Tode geschüttelten Babys aus Oerlinghausen ist die Sache für die Staatsanwaltschaft noch nicht erledigt. Sie prüft jetzt, ob damals behandelnde Ärzte eher auf eine Kindeswohlgefährdung hätten aufmerksam machen können und müssen.
Das Kind war vor seiner tödlichen Verletzung im März dieses Jahres mehrmals beim Arzt bzw. im Krankenhaus. Dabei ging unter anderem um einen gebrochenen Arm.
Die Staatsanwaltschaft untersucht jetzt, ob damals behandelnde Ärzte früher Polizei und Jugendamt hätten einschalten müssen und ob sie sich mit ihrem Verhalten strafbar gemacht haben.
Das Landgericht Detmold hat den Vater des Kindes wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu fast sieben Jahren Haft verurteilt. Die Anklage akzeptiert die Entscheidung, sagte uns Oberstaatsanwalt Christopher Imig.
Er wünscht sich generell mehr Mut von Medizinern, Verdacht auf Kindesmisshandlung trotz grundsätzlicher Schweigepflicht schneller zu melden.