Vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes NRW in Münster hat heute die Verhandlung über eine Klage der Stadt Oerlinghausen und 90 anderer Städte in NRW begonnen. Dabei geht es um den Solidarzuschlag. Die finanzielle Belastung durch ihn ist zu hoch, finden die klagenden Städte. Im Fall von Oerlinghausen geht es dabei um rund 140.000 Euro. In Bielefeld sind es zum Beispiel knapp 15 Millionen Euro. Laut Vorgabe müssen die Kommunen 40 Prozent des landesweiten Gesamtbetrages bezahlen, den Rest soll das Land übernehmen. Die klagenden Städte vermuten allerdings, dass sie längst mehr bezahlen als geplant. Genaue Abrechnungsdaten vom Land gibt es nämlich nicht. Wann in der Sache ein Urteil fällt steht noch nicht fest.