Im Fall des im Februar in Bad Salzuflen angeschossenen Kleinkindes kommen die Angeklagten wahrscheinlich um eine große Gerichtsverhandlung herum. Die Staatsanwaltschaft hat Strafbefehle gegen drei Angehörige des Kindes beantragt und will das Verfahren so beenden, sagte uns Pressesprecher Christopher Imig. Die Drei sind wegen Vortäuschens eine Straftat angeklagt – einer auch wegen fahrlässiger Körperverletzung. Sie sollen den Ermittlern damals vorgegaukelt haben, das Kind sei von einem Unbekannten angeschossen worden. Tatsächlich hatte laut Anklage aber ein Familienmitglied das Kind zu Hause versehentlich mit einem Luftgewehr getroffen und verletzt. Strafbefehl bedeutet, dass ein Angeklagter die Tat zugibt und ohne Gerichtsverhandlung eine Strafe bekommt. In diesem Fall hat die Staatsanwaltschaft acht bis 12 Monate auf Bewährung und vierstellige Geldbußen beantragt.