Eine Videoüberwachung des Parkplatzes am Inselweg und der Realschule in Augustdorf ist auf Grundlage des Polizeirechts nicht erlaubt. Eine Speicherung wäre unzulässig, urteilt die Rechtsagentur des Kreises Lippe. Selbst eine bloße Beobachtung müsste mit Zäunen und Schildern kenntlich gemacht werden. Das stehe in keinem vernünftigen Verhältnis zu der lediglich abschreckenden Wirkung. Anwohner hatten in dem Bereich immer wieder über Lärmbelästigungen durch Fahrmanöver geklagt.