Im Prozess gegen einen mutmaßlichen Kinderschänder aus Lemgo hat das Landgericht Detmold gestern einen Befangenheitsantrag abgelehnt. Den hatte die Verteidigung gegen eine Gutachterin gestellt.
Grund war ein Interview, das die psychiatrische Gutachterin im laufenden Verfahren der Bildzeitung gegeben hatte. Darin warb sie für eine freiwillige chemische Kastration von pädophilen Straftätern. Die Verteidigung sah in dem Interview ein Anzeichen für Parteilichkeit. Die Gutachterin wies das zurück. Der Angeklagte hatte zugegeben, drei kleine Jungen missbraucht zu haben. Der Mann ist einschlägig vorbestraft. Das Urteil soll morgen fallen.