Vor dem Detmolder Landgericht steht das Urteil gegen einen mutmaßlichen Messerstecher weiterhin aus. Doch an dem Angeklagten, der seine Schwägerin mit mehreren Messerstichen so schwer verletzt haben soll, dass sie nun auf einem Auge blind und halbseitig gelähmt ist, liegt die Verzögerung nicht. Er ist geständig. Die Urheberin ist das Opfer selbst, das bisher nicht vor Gericht erscheinen wollte und schriftlich die Aussage verweigerte. Die Frau wird nun am kommenden Mittwoch persönlich aussagen müssen.