Ein 37jähriger Detmolder wird wegen gefährlicher Körperverletzung in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Er hatte nach einem Trinkgelage einen 15jährigen gewürgt. Das Gericht sprach eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten aus. Am heutigen 2. Prozesstag sind noch einmal Zeugen gehört worden. Der Angeklagte stritt bis zum Schluß alles ab. Ein zunächst vermuteter sexueller Hintergrund konnte vor Gericht nicht belegt werden, der 37jährige ist allerdings wegen sexueller Delikte vorbestraft.