Die Bürgerinitiative „Bildung für Oerlinghausen“ geht den nächsten juristischen Schritt. Sie hat Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden eingelegt, damit wird nun das Oberverwaltungsgericht Münster tätig. Es wird entscheiden, ob das Bürgerbegehren der Initiative zulässig ist. Diese ist gegen die vorgesehene Verwendung von Konjunkturpaket II-Geldern in Oerlinghausen und will einen Anbau an die Verbundschule erreichen.