Die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW gilt ja schon bei uns. Ab heute gilt in Lippe auch eine neue Allgemeinverfügung.
Darin regelt der Kreis unter anderem weiter, unter welchen Bedingungen Gottesdienste und andere Treffen von Religionsgemeinschaften stattfinden dürfen. Dazu gehört die Maskenpflicht, der Mindestabstand und die 3G Regelung.
Die neue Allgemeinverfügung gilt bis zum 10. Februar.
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