Es bleibt dabei, ein Mitarbeiter der Flüchtlingshilfe Lippe hat Polizisten absichtlich an ihrer Arbeit gehindert – und dafür muss er eine Geldstrafe zahlen. Der Mann hatte sich im Detmolder Kreishaus Beamten in den Weg gestellt – und so eine Abschiebung verhindert. Der Abzuschiebende konnte fliehen und ist nach Radio Lippe-Informationen auch jetzt, gut ein Jahr später, noch untergetaucht.
Auch im Berufungsprozess blieb es bei 90 Tagessätzen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Da der Flüchtlingshelfer allerdings aktuell in Elternzeit ist, wurde die Höhe der Tagessätze von 40 auf 15 Euro reduziert. Die Flüchtlingshilfe Lippe kritisierte die Strafverfolgung in diesem Fall und vermutete sogar politische Motivation hinter dem ersten Urteil. In einer Mitteilung berief sich der Verein auf andere Fälle, in denen passiv Widerstand geleistet wurde. Da werde regelmäßig von einer Strafverfolgung abgesehen. Vor dem Berufungsprozess sind im Gerichtssaal Transparente entrollt worden, die wurden aber umgehend entfernt.