Es bleibt dabei: die Formulierung „frecher Judenfunktionär“ ist keine freie Meinungsäußerung. Das Bundesverfassungsgericht hat seine Rechtsprechung zu antisemitischen Äußerungen konkretisiert. Laut des höchsten deutschen Gerichts kann auch die Verbreitung rechtsradikalen Gedankenguts von der Meinungsfreiheit geschützt sein.
Eine Verfassungsbeschwerde des heutigen Bundesvorsitzenden der Partei "Die Rechte", Sascha Krolzig, wiesen die Richter aber ab. Der hatte den Vorsitzenden der jüdischen Gemeinde Herford-Detmold vor vier Jahren online als «frechen Juden-Funktionär» bezeichnet.