Die lippischen Jugendämter können die finanziellen Folgen durch die geplanten Änderungen beim Unterhaltsvorschuss noch schwer absehen. Das Jugendamt des Kreises begrüßt aber, dass der Verwaltungsaufwand kleiner wird.
Wenn ein Vater den Unterhalt für sein Kind nicht zahlt, springt der Staat mit dem sogenannten Unterhaltsvorschuss ein. Bisher ging das nur bis zum 12. Lebensjahr des Kindes. Künftig sollen alle bis zum 18. Lebensjahr Anspruch darauf haben. Das Kreisjugendamt rechnet deshalb naturgemäß mit deutlich mehr Antragstellern. Der Bund habe bereits steigende Zuschüsse angekündigt, hieß es auf Anfrage. Die genauen finanziellen Auswirkungen seien noch unklar. Da es künftig aber keine Überschneidungen mit Hartz-IV-Leistungen gebe, sinke zumindest der Verwaltungsaufwand.