Er hat es schon in die Bild-Zeitung geschafft und ist jetzt bald schon wieder Gegenstand vor Gericht: Der krähende Hahn von Bad Salzuflen.
Ein Anwohner dort klagt erneut gegen seinen Nachbarn mit seinem Hahn. Der ist dem Kläger zu laut.
Hahn schon mehrfach Thema vor Gericht
Der genervte Anwohner lässt einfach nicht locker. 2020 ist er bereits mit seiner Lärmbeschwerde vor Gericht gezogen und 2021 auch noch mal. Und auch seine Lebensgefährtin hat es erst vor kurzem nochmal probiert – bisher blieben alle Klagen erfolglos.
Die Kläger müssen darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass eine Lärmbelästigung durch den Hahn die Nutzung des eigenen Grundstücks wesentlich beeinträchtigt, heißt es vom Amtsgericht Lemgo. In der jetzigen Klage würde der Kläger behaupten, dass der Hahn zwischen 8.00 Uhr und Sonnenuntergang zwischen 100 und 200 Mal krähe und dabei eine Lautstärke von bis zu 100 Dezibel erreicht. Dabei würde sich der Schall zwischen den Häusern in der Nachbarschaft noch verstärken, so der Vorwurf.
Am Donnerstag (04.08.2022) geht der Fall in die nächste gerichtliche Runde.