Das Mindener Verwaltungsgericht hat die Klage eines Detmolder Grundstücksbesitzers abgewiesen. Der hatte gegen eine von der Stadt verhängte Ausgleichszahlung geklagt.
Der Mann hatte auf seinem Grundstück 3 Eichen so stark beschnitten, dass die Stadt die Baumschutzsatzung verletzt sah. Deshalb die Forderung nach einer Ausgleichszahlung. Der Kläger wandte ein, dass er nur nötige Schnitte an den Bäumen vorgenommen habe. Das Gericht sah den Fall so, wie die Stadt Detmold. Die Bäume sind durch die Beschneidung weitgehend zerstört, sagte eine Sprecherin im Radio Lippe-Interview. Deshalb muss der Kläger die 1.500 Euro zahlen.