Das Detmolder Amtsgericht hat einen Man und zwei Frauen zu Geld beziehungsweise Bewährungsstrafen verurteilt. Sie hatten beim Verkauf eines Gebrauchtwagens falsche Angaben gemacht.
Der Verkäufer hatte dem Interessenten verschwiegen, dass es sich um einen Unfallwagen handelte. Die beiden Frauen hatten im darauf folgenden Zivilprozess ausgesagt, dass der Verkäufer sehr wohl auf die mehrfachen Unfallschäden hingewiesen habe. Das Gericht überführte sie der Lüge. Der Angeklagte muss 2.700 Euro Geldstrafe zahlen, eine der Mitangeklagten 500 Euro weniger. Die Dritte im Bunde erhielt eine Freiheitsstrafe auf Bewährung, weil sie vorbestraft ist.