Kranke Lipper können ab sofort einen Antrag beim Kreis für eine höhere Priorität bei den Corona-Impfungen stellen. Das sieht ein neuer Härtefallerlass der Landesregierung vor.
Gemeint sind dabei nicht die Lipper mit Vorerkrankungen, die ohnehin in der Impfverordnung vorgesehen sind – bei der neuen Regelung geht es um Einzelfälle.
Der Arzt kann bescheinigen, dass wegen der Erkrankung ein höheres Risiko für einen schweren Corona-Verlauf besteht. Auf Grundlage dieses Attests kann dann ein Antrag für eine bevorzugte Impfung gestellt werden.
Der Gleichstellungantrag oder Höchstpriorisierungsantrag kann ab sofort per E-Mail an impfpriorisierung@kreis-lippe.de oder per Post an den Kreis Lippe, Stichwort: Impfpriorisierung, Felix-Fechenbach-Straße 5, 32756 Detmold gestellt werden. Der Antrag muss enthalten:
Über das weitere Verfahren werden die Antragssteller dann direkt informiert. Kann dem Gleichstellungsantrag entsprochen werden, werden die Antragsteller den Personen und Krankheitsbildern gleichgestellt, die im Sinne der Paragraphen 3 und 4 der Coronaimpfverordnung aufgrund ihres Krankheitsbildes priorisiert zu impfen sind. Die in der Coronaimpfverordnung genannten Personen brauchen auch ein Attest über ihre Erkrankung, müssen aber keinen separaten Antrag stellen.