Das Detmolder Landgericht hat heute einen Dealer zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der Mann hatte unter anderem Marihuana an einen Minderjährigen verkauft. Der 34-jährige Detmolder war ursprünglich auch angeklagt, weil er den Minderjährigen auch als Drogenkurier missbraucht haben soll. Das ließ sich im Prozess aber nicht nachweisen, sagte uns eine Gerichtssprecherin. Der 16-Jährige habe als Zeuge zu vage Angaben gemacht und auch seiner Aussage bei der Polizei teilweise widersprochen. Für den Angeklagten sprach aus Sicht des Gerichts, dass er den Drogenhandel und den Besitz zugegeben hat und nicht einschlägig vorbestraft war. Er muss durch das Urteil auch 750 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Zwei Jahre sind die höchste Strafe, bei der eine Bewährung möglich ist.