Vor dem Amtsgericht Detmold ist ein Bad Salzufler zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der 29-Jährige hat gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen. Im Mai hatte der Angeklagte Amphetamine für den Eigenbedarf gekauft. Das gab er in der Verhandlung auch zu. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm auch noch vorgeworfen, diese Drogen verkauft zu haben. Das konnte ihm während der Verhandlung allerdings nicht nachgewiesen werden. Der Hartz-IV-Empfänger war Mitte Juni in der Detmolder Innenstadt mit einer größeren Menge Drogen festgenommen worden. Seitdem saß er in Untersuchungshaft. Der Angeklagte war bereits vor dem Prozess vorbestraft.