Im so genannten Kerkrade-Prozess sind am Nachmittag zwei Angeklagte zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Gegen den 77-jährigen Gründer der Bad Salzufler Spedition ist das Verfahren gegen die Zahlung einer Geldauflage von 10.000 Euro eingestellt worden.
Der Geschäftsführer der Spedition wurde zu einer einjährigen Bewährungsstrafe und zur Zahlung von 20.000 Euro an die Opfer verurteilt. Für den Werkstattleiter lautete das Urteil: neun Monate Bewährung ? außerdem muss er 2.500 Euro an die Kreis-Verkehrswacht zahlen. Richter Michael Reineke sagte in seiner Urteilsbegründung, dass beide Angeklagte zwar eine erhebliche Schuld an der Tragödie mit drei Toten treffe, allerdings könne ihnen niemand unterstellen, dass sie mit einem Unfall gerechnet hätten. Im Jahr 2004 war ein Laster der Spedition mit defekten Bremsen in einen Supermarkt in Kerkrade gerast ? Zwei Besucher und der Fahrer starben.