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Natascha Wittmaack
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Nachrichten aus dem Kreis Lippe

Corona-Impfungen in Lippe: zweite Auffrischung jetzt bei Kreis-Impfstellen möglich

In den Impfstellen des Kreises könnt Ihr ab jetzt auch eine zweite Auffrischungsimpfung bekommen. Voraussetzung ist, dass Ihr entweder älter als 70 Jahr seid oder zu einer der anderen Zielgruppen gehört.

Die zweite Booster-Impfung ist auch für Menschen aus Pflegeeinrichtungen und für Risikopatienten aus Einrichtungen der Eingliederungshilfe gedacht. Grundsätzlich kann auch jeder ab fünf Jahren die zweite Auffrischung bekommen, wenn er an einer Immunschwäche leidet.

Außerdem sind Beschäftigte aus dem Gesundheitswesen angesprochen, die direkten Patientenkontakt haben. Für sie beträgt die Wartezeit nach der ersten Boosterimpfung grundsätzlich sechs Monate. Bei den anderen Zielgruppen sind es drei.

Die Infos vom Kreis Lippe:

Gemäß Empfehlung der ständigen Impfkommission (STIKO) ist die zweite Auffrischungsimpfung für folgende Personengruppen vorgesehen:

  1. Personen ab 70 Jahren,
  2. Bewohner und Betreute in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe,
  3. Personen mit einer Immunschwäche ab dem Alter von 5 Jahren
  4. Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem Kontakt zu Patienten bzw. Bewohnerschaft.

Eine Bescheinigung benötigen diese Personengruppen für die Impfung nicht.

Voraussetzung für die zweite Auffrischungsimpfung ist eine abgeschlossene Grundimmunisierung und eine erste Auffrischungsimpfung.

Entsprechend der STIKO-Empfehlung liegen zwischen erster und zweiter Auffrischungsimpfung für die Personengruppen unter Nr. 1 bis 3 mindestens drei Monate. Für Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen beträgt der Abstand mindestens sechs Monate, da die STIKO davon ausgeht, dass bei immungesunden Personen ein längerer Impfabstand den Langzeitschutz erhöht. In Ausnahmefällen kann eine zweite Auffrischungsimpfung der Beschäftigten nach ärztlichem Ermessen auch bereits nach mindestens drei Monaten erfolgen.

Die Impfungen erfolgen mit den gegenwärtig verfügbaren mRNA-Impfstoffen, also Biontech oder Moderna. Wenn möglich sollte der gleiche mRNA-Impfstoff zum Einsatz kommen, der auch bei der ersten Auffrischungsimpfung genutzt wurde.

In den Pflegeeinrichtungen übernehmen die niedergelassenen Ärzte die Impfungen.

Die Standorte und Öffnungszeiten der Impfstellen des Kreises Lippe sind auf der Internetseite unter www.kreis-lippe.de/corona/impfung zu finden.

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