Wegen fahrlässiger Tötung muss ein Mann aus Detmold 12.000 Euro zahlen. Er hat laut Gericht als Geschäftsführer einer Holzbearbeitungsfirma seine Aufsichtspflicht verletzt. Eine Dämpfgrube in dem Betrieb war nicht ausreichend gesichert. Vor dreieinhalb Jahren war ein Arbeiter hineingefallen und kurz darauf aufgrund seiner schweren Verbrennungen gestorben. In einer Dämpfgrube werden Baumstämme in kochend heißem Wasser und mit Wasserdampf bearbeitet.