Ein Detmolder Sexualstraftäter muss für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Bei der Höhe der Strafe profitierte der uneinsichtige Mann vom Härteausgleich, den das Gesetz vorschreibt. Der 50-jährige ist vor etlichen Jahren schon einmal wegen andere Taten zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Damals waren die jetzt verhandelten Missbrauchsfälle gegen die 14- und 15 Jahre alten Nichten des Mannes aber noch nicht bekannt. Für den Mann bedeutet das, dass ihn nicht mehr die volle Härte des Gesetzes treffen darf. Sonst hätte das Strafmaß wohl nicht unterhalb von drei Jahren gelegen, sagte Richter Michael Reineke im Radio Lippe-Gespräch. Der 50jährige Detmolder bestritt die Taten bis zum Schluss.