Das Bürgerbegehren „Bildung für Oerlinghausen“ ist unzulässig. Nach Informationen der LZ wird der Stadtrat das Begehren am Donnerstag zurück weisen.
Die Prüfung des Bürgerbegehrens durch eine Anwaltskanzlei und durch die Kommunalaufsicht des Kreises habe ergeben, dass die Fristen für die Eingabe überschritten wurden. Die Initiatoren des Begehrens sehen das komplett anders. Auch sie sehen sich rechtlich auf der sicheren Seite. Das Bürgerbegehren sollte sich gegen den Ratsbeschluss wenden, der die 1,6 Millionen Euro aus dem Konjunkturpaket ins Hallenbad Helpup verteilt. Die Gegner fordern Geld für die Heinz-Sielmann-Schule. Matthias Lehmann, Radio Lippe.