Gottesdienste an Heiligabend und den Weihnachtsfeiertagen werden in den Kirchengemeinden der Lippischen Landeskirche unter der 2G- oder der 3G-Regel gefeiert. Jede Kirchengemeinde vor Ort entscheidet selbst, heißt es von der Landeskirche. Es gebe beispielsweise Freiluftgottesdienste, digitale Angebote, offene Kirchen sowie Gottesdienste in der Kirche mit begrenzter Teilnehmerzahl und Anmeldung.
Als Grundlage gelten die Schutzkonzepte, die vom Landeskirchenamt zur Verfügung gestellt werden.
Die Übersicht über die Gottesdienste und Gemeinden.