Nur weil sich jemand auf eine Beamtenstelle bewirbt, darf die Arbeitsagentur Detmold nicht die Reisekostenzuschüsse ablehnen. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden.
Geklagt hatte ein 36-jähriger Lipper. Er wollte zum Eignungstest bei einer Stadtverwaltung und zum Vorstellungsgespräch bei einem Finanzamt. Die Arbeitsagentur Detmold, bei der er als ausbildungssuchend gemeldet war, wollte ihm keine Reisekostenzuschüsse zahlen. Das Argument: Diese gäbe es nur bei versicherungspflichtigen Beschäftigungen. Das Bundesgericht ist dagegen der Meinung, bei Ausbildungsplätzen sei das nicht entscheidend.