Der Eilantrag gegen die Schließung des Grundschulstandorts in Bad Salzuflen Retzen ist vor dem Verwaltungsgericht in Minden abgewiesen worden. Nach Auffassung des Gerichts hat der Rat der Stadt Bad Salzuflen keinen Fehler gemacht. Die Kammer des Verwaltungsgerichts hat den gesetzlichen Rahmen überprüft und stellt fest, die Stadt als Schulträger habe die Richtlinien eingehalten. Die Auswahl der in Betracht kommenden Schulen sei abwägungsfehlerfrei getroffen worden, heißt es in der Begründung des Gerichts. Angesichts der zu geringen Anmeldezahlen habe sich die Gemeinde unter Berücksichtigung aller Faktoren zurecht gegen eine Fortführung entschieden.