Das Landgericht Detmold muss sich nochmal mit einem Mann aus Lage befassen, der einen Bekannten vom Balkon geschmissen hatte. Es geht um die Frage, ob die Tat als versuchter Totschlag oder gefährliche Körperverletzung zu werten ist.
Der Bundesgerichtshof hat die Neuverhandlung des Falls Januar 2018 angeordnet. Ob der Angeklagte den Mann vom Balkon geschmissen und schwer verletzt hat, ist in dem neuen Prozess nicht die Frage. Es geht um die Wertung. Dabei ist es für die Juristen wichtig, ob der Täter nach dem Angriff noch die Möglichkeit hatte, weiter zu attackieren und ob er das dann freiwillig gelassen hat. Dann wäre es kein versuchter Totschlag sondern gefährliche Körperverletzung. Im ersten Prozess hatte der Angeklagte aus Lage vier Jahre Haft bekommen. Möglich ist, dass er in der neuen Verhandlung mit weniger davon kommt.