Im Prozess um den tragischen Ausgang einer Zahnbehandlung bei einem siebenjährigen Mädchen hat das Landgericht Detmold das Verfahren gegen den angeklagten Mediziner eingestellt. Der Anästhesist muss aber als Auflage 15.000 Euro an die Familie des schwer geschädigten Mädchens zahlen.
Alle Beteiligten des Verfahrens waren mit diesem Weg einverstanden, teilte uns das Gericht auf Anfrage mit. Damit gibt es in dem Fall kein strafrechtliches Urteil. Ob die Familie noch zivilrechtlich gegen den Arzt vorgeht, ist davon aber unabhängig.
Die Staatsanwaltschaft hatte ihn angeklagt, weil er vor gut vier Jahren die damals Siebenjährige falsch intubiert und das zu spät gemerkt haben soll. Durch Sauerstoffmangel erlitt das Kind einen Hirnschaden und liegt seitdem laut Gericht im Wachkoma. Der Arzt hatte sich im Vorfeld des Prozesses darauf berufen, dass das Unglück nicht durch seine Schuld, sondern durch eine plötzliche Verkrampfung der Atemwege ausgelöst wurde.