Das Strafmaß für den Messerstecher vom Schlänger Markt ist verkürzt worden. Der Flüchtling aus dem Irak hatte einem Jugendlichen vor knapp zwei Jahren auf dem Volksfest mit einem Messer in den Hals gestochen. In der Revisionsverhandlung hat das Detmolder Landgericht jetzt entschieden, dass es kein versuchter Totschlag war. Der Iraker habe nach dem einen Stich mit dem Messer von seinem Opfer abgelassen und eben nicht weiter auf den Jugendlichen eingestochen. Die Juristen nennen das Rücktritt von der Tötungsabsicht. Jetzt hat das Landgericht den Fall erneut verhandelt und geurteilt, das war nur gefährliche Körperverletzung. Die Strafe wurde von sechs Jahre Haft auf 4 Jahre und neun Monate Haft abgemildert. Auch dieses Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, auch dagegen könnte der Iraker noch einmal vorgehen.