Das Bürgerbegehren gegen die Straßenprivatisierung in Lippe lässt sich von seiner ersten gerichtlichen Niederlage nicht aufhalten. Die Initiatoren haben gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden Berufung eingelegt. Es hatte das Begehren für unzulässig erklärt. Jetzt gehe der Fall vor das Oberverwaltungsgericht Münster, informierten die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens.