Das Landgericht Detmold muss sich heute noch mal mit einem Fall von Geiselnahme beschäftigen. Angeklagt ist ein Vater, der in einem offenbar eskalierten Trennungs- und Sorgerechtsstreit seine Tochter mit Waffengewalt entführt haben soll.
Das Mädchen war damals auf einem Supermarktparkplatz in Lage von einem SEK befreit worden. Im ersten Prozess hatte das Gericht den Vater zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.
Wegen eines Formfehlers bei der Beweisaufnahme hob der Bundesgerichtshof den Schuldspruch auf, sodass der Fall neu verhandelt werden muss.
Knackpunkt war, dass der Angeklagte während der Aussage seiner Tochter nicht im Sitzungssaal sein durfte und dabei aber Aktenblätter mit Fotos angeschaut wurden. Aus Sicht des BGH ist so ein Nachteil für den Angeklagten entstanden, weil er sich nicht direkt dazu hätte äußern können.