Auch nach einem unverschuldeten Unfall haben Autofahrer nicht immer Anspruch auf eine Entschädigung für die Ausfallzeit des eigenen Autos. Das hat das Detmolder Landgericht entschieden.
Konkret ging es um den Fall eines Sportwagenfahrers. Er hatte nach einem Unfall nicht auf die Zusage der gegnerischen Versicherung zur Schadenübernahme gewartet und hatte sein Auto sofort reparieren lassen. Weil der Mann diese Arbeiten nicht vorfinanzieren konnte, behielt die Werkstatt das Auto, bis die Versicherung zahlte. Für diese Zeit verlangte der Kläger Entschädigung. Zu Unrecht, befand das Gericht. Er habe die Wartezeit durch sein voreiliges Handeln selbst verursacht.