Osterfeuer sind nur legal, wenn sie bei den lippischen Städten und Gemeinden angemeldet worden sind. Außerdem müssen die Feuer öffentlich sind. Hier geht es vor allem um Veranstaltungen von Vereinen oder Verbänden gemeint. Private Osterfeuer sind fast überall verboten. Auch was da verfeuert werden darf, ist in den Städten und Gemeinden genau geregelt: Brennmaterial, der Umfang des aufgeschichteten Holzes oder der Abstand des Feuers zur nächsten Bebauung. In den meisten Kommunen ist ein Feuer heute oder morgen gestattet.