Krankenkassen müssen eine Magenoperation bei fettleibigen Patienten nur in Extremfällen bezahlen. Das hat das Sozialgericht Detmold entschieden.
Voraussetzung, dass die Kasse die OP übernimmt, ist demnach, dass der Patient vorher alle Alternativen zum Abnehmen genutzt hat. Das war im beklagten Fall einer 40jährigen nicht erkennbar gewesen, urteilte das Gericht. Die Patientin ließ Selbstdisziplin vermissen, heißt es. Gelingt es einem Adipositas-Patienten nicht, seine Lebens- und Essgewohnheiten umzustellen, sei der Erfolg einer Magenoperation ohnehin ungewiss.