Ein lippischer Polizist hat jetzt vor Gericht gegen das Land NRW verloren. Es ging um die Anrechnung ehrenamtlicher Tätigkeiten auf die Arbeitszeit. Das Oberverwaltungsgericht NRW wies eine Klage des Beamten ab.
Der Polizeibeamte war ehrenamtlich in der Kommunalpolitik tätig und hatte von seiner Dienststelle gefordert, dass knapp 120 Stunden für die Ausübung seines Ratsmandats auf sein Arbeitszeitkonto gutgeschrieben werden. Eine solche Anrechnung sei aber ausdrücklich nur möglich, wenn der Mandatsträger flexible Arbeitszeiten habe.
Das sei bei dem Kläger nicht der Fall. Er sei mit Schicht- und Wechselschichtdienst in drei fest vorgegebenen Schichten tätig. Ein Gerichtssprecher erläuterte, der Gesetzgeber habe bei der rechtlichen Vorschrift Gleitzeitfälle im Blick gehabt.