Die Staatsanwaltschaft Detmold sieht die vorgeschlagene Änderung der Mord- und Totschlagparagrafen skeptisch. Der Detmolder Oberstaatsanwalt Christopher Imig hält die Reform für unnötig. Eine Expertenkommission hat Bundesjustizminister Heiko Maas Vorschläge vorgelegt. Unter anderem geht es um die unterschiedliche Bestrafung von Mord und Totschlag. Mordmerkmale, wie Habgier oder Mordlust, unterscheiden Mörder von Totschlägern. Obwohl beide einen Menschen getötet haben, gibt es für das eine Lebenslänglich, für das andere fünf bis 15 Jahre Haft. Umstritten ist aktuell, wie die Justiz beispielsweise mit einem Mord aus Verzweiflung umgehen soll. In Detmold komme man mit den aktuellen Regelungen gut klar, so Imig. Der vorhandene Ermessensspielraum sei ausreichend.