Der Wunsch nach glänzendem Lack hat zu seinem Prozess am Detmolder Amtsgericht geführt. Ein Waschstraßenbetreiber aus Oerlinghausen sollte für einen demolierten Lieferwagen gerade stehen.
Der Lieferwagen sollte gewaschen werden. Im ersten Anlauf wurde das aber nichts. Die Waschanlage wurde mit dem FIAT Ducato nicht fertig. Das Auto blieb zur Hälfte dreckig. Später versuchte es der Fahrer erneut. Diesmal fuhr er rückwärts in die Waschanlage: Beim Waschen wurde das Auto aber stark beschädigt. Der Betreiber muss laut Gericht nicht dafür aufkommen. Es konnte ihm nicht nachweisen, dass er zum rückwärts Einfahren geraten hatte. Hannah Thees, Radio Lippe.