Im Fall des Gütersloher Doppelmordes widerspricht die Staatsanwaltschaft Aussagen der Verteidigung. Sie hatte eine mögliche Entlassung des Tatverdächtigen aus der U-Haft ins Spiel gebracht.
Die Verteidigung stützt sich auf ein Gutachten, nachdem die bei der getöteten Frau gefundene DNA vom Tatverdächtigen auch von einer Begrüßung per Handschlag hätte stammen können. Dem Widersprach die Staatsanwaltschaft. Die Spuren deuteten auf einen tätlichen Angriff hin, heißt es. Es sei weiter dringender Tatverdacht gegeben. In Kürze steht ein Haftprüfungstermin an. In dem Fall geht es um den Mord an einem älteren Geschwisterpaar an Weihnachten vergangenen Jahres.